Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ODDO BHF ist bemüht, seine Websites, sein Intranet, seine öffentliche Website und seine Software (einschließlich ihrer mobilen Anwendungen) barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.oddo-bhf.com/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

ODDO BHF Corporate (https://www.oddo-bhf.com/) entspricht teilweise den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Testergebnisse

Die von der Firma „Be API“ durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 75 % der Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind.

Dieser Prozentsatz entspricht:

Im Detail und auf der Ebene der Stichprobe zu den 106 Kriterien der RGAA lautet die Bilanz:

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformitäten

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.10. 2025 erstellt.

Für die Durchführung des Audits verwendete Technologien

Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist das Ergebnis manueller Tests, die durch Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen) unterstützt werden:

Testumgebung

Die Überprüfung der Wiedergabe von Inhalten wurde auf der Grundlage der Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den folgenden Versionen durchgeführt:

Für die Durchführung des Audits verwendete Tools

Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist das Ergebnis manueller Tests, die durch Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen) unterstützt werden:

Seiten der Website, die auf Konformität überprüft wurden

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an [email protected].

Ihnen wird dann eine barrierefreie Alternative vorgeschlagen oder Ihnen wird der Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung gestellt.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die Kontaktdaten der MLBF sind:

Adresse:                  Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Telefon:                   030 1663-3169

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich gemäß § 34 BFSG an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichsstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter [email protected].