Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
ODDO BHF ist bemüht, seine Websites, sein Intranet, seine öffentliche Website und seine Software (einschließlich ihrer mobilen Anwendungen) barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.oddo-bhf.com/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
ODDO BHF Corporate (https://www.oddo-bhf.com/) entspricht teilweise den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Testergebnisse
Die von der Firma „Be API“ durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 75 % der Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind.
Dieser Prozentsatz entspricht:
- 75 % der Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)-Version 4 werden erfüllt
- Zugang zum WCAG-Auditraster (auf Französisch): klicken Sie auf diesen Link.
Im Detail und auf der Ebene der Stichprobe zu den 106 Kriterien der RGAA lautet die Bilanz:
- 49 Kriterien konform (gegenüber 41 zuvor)
- 16 nicht konforme Kriterien (gegenüber 24 zuvor)
- 41 nicht anwendbare Kriterien (gegenüber 41 zuvor)
Nicht barrierefreie Inhalte
Nichtkonformitäten
- Dokumentstruktur: Verbesserungswürdige Verwaltung der zugänglichen Namen der Links der Sprachauswahl im Seitenkopf (Attribut „aria-label”) und bestimmter Links in der Fußzeile (Attribut „title”)
- Code/Technik: Verbesserungswürdige Verwaltung der Validierungsfehler des Codes je nach Art des deklarierten Dokuments
- Navigation, insbesondere mit der Tastatur:
- Verbesserungswürdige Verwaltung der Anzeige und Verwendung von Sprunglinks, aber auch der Markierung der Hauptbereiche der Website und ihrer Lesbarkeit/Interpretation durch Bildschirmlesegeräte
- Verbesserungswürdige Verwaltung des Öffnens bestimmter Elemente wie Megamenü, Akkordeon- und Toggle-Komponenten oder der interaktiven Karte
- PDF-Dokument: Anpassung der auf der Website zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente an die geltenden Normen
- Formular:
- Verbesserungswürdige Verwaltung der Eingabefelder des Kontaktformulars, insbesondere die nicht unbedingt erforderliche Begrenzung der Zeichenanzahl für das E-Mail- und Telefonfeld
- Verbesserungswürdige Verwaltung im Modus der Gruppierung gleichartiger Felder (Kontaktformular, Filter der Nachrichtenliste)
- Verbesserungswürdige Verwaltung der Bezeichnung der Schaltfläche zum Absenden des Formulars
- Verwaltung der Pflichtfelder des Kontaktformulars und der diesbezüglichen Informationen für den Nutzer
- Verwaltung der Autovervollständigung, die für die üblichen Felder eines Kontaktformulars verfügbar ist (Name, Vorname, Unternehmen)
- Verwaltung der Bezeichnungen in der Suchmaschine der Filter der Nachrichtenliste
- Filter der Inhaltsliste: Verbesserungswürdige Verwaltung der Filter der Nachrichtenliste (Suche, Anzahl der Ergebnisse, zugängliche Namen)
- Hierarchisierung der Inhalte: Verbesserungswürdige Verwaltung der Einhaltung der Titelebenen, insbesondere auf der Seite mit der Nachrichtenliste
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.10. 2025 erstellt.
Für die Durchführung des Audits verwendete Technologien
Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist das Ergebnis manueller Tests, die durch Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen) unterstützt werden:
- HTML5
- CSS
- JavaScript
- PHP
- Content-Management-Tool: WordPress
Testumgebung
Die Überprüfung der Wiedergabe von Inhalten wurde auf der Grundlage der Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den folgenden Versionen durchgeführt:
- Chrome 141 und VoiceOver
- Safari 26.0.1 und VoiceOver
Für die Durchführung des Audits verwendete Tools
Die Überprüfung der Barrierefreiheit ist das Ergebnis manueller Tests, die durch Tools (spezielle CSS-Blätter und Erweiterungen) unterstützt werden:
- WCAG Color Contrast Checker
- LightHouse
- Tanaguru webext
- HeadingsMap
- Web developer
- Code Inspector
Seiten der Website, die auf Konformität überprüft wurden
- Homepage: https://www.oddo-bhf.com/
- About us: https://www.oddo-bhf.com/about-us/
- Commitments: https://www.oddo-bhf.com/commitments/
- Metal tradings: https://www.oddo-bhf.com/metals-trading/
- Contact: https://www.oddo-bhf.com/contact/
- Locations: https://www.oddo-bhf.com/our-locations/
- News: https://www.oddo-bhf.com/fr/news/
- News single: https://www.oddo-bhf.com/2025/05/20/auth_bruno-cavalier_one-hundred-days-that-shook-the-world_en/
- Careers: https://www.oddo-bhf.com/careers/
- Life at ODDO BHF: https://www.oddo-bhf.com/life-at-oddo-bhf/
- Legal notices: https://www.oddo-bhf.com/legal-notices/
- Entrepreneurship: https://www.oddo-bhf.com/entrepreneurship/
- Data policy: https://www.oddo-bhf.com/personal-data-protection-policy/
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an [email protected].
Ihnen wird dann eine barrierefreie Alternative vorgeschlagen oder Ihnen wird der Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung gestellt.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Adresse: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Telefon: 030 1663-3169
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich gemäß § 34 BFSG an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichsstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter [email protected].