Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
ODDO BHF verpflichtet sich, seine Websites, das Intranet, das Extranet und seine Softwareanwendungen (einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler öffentlicher Geräte) gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.oddo-bhf-ondemand.com.
Konformitätsstatus
ODDO BHF On Demand (https://www.oddo-bhf-ondemand.com) entspricht teilweise den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Testergebnisse
Die von der Firma “Be API“ durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 52 % der Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind.
Dieser Prozentsatz entspricht:
- 52 % der Kriterien der RGAA-Version 4 erfüllt
- Zugriff auf das RGAA-Prüfraster (auf Französisch): klicken Sie auf diesen Link.
Im Detail ergibt sich für die 106 im Stichprobentest bewerteten RGAA-Kriterien:
- 29 konforme Kriterien (zuvor 24)
- 27 nicht konforme Kriterien (zuvor 32)
- 50 nicht anwendbare Kriterien (unverändert)
Nicht barrierefreie Inhalte
Nichtkonformitäten
- Dokumentstruktur: Verbesserungsbedarf bei den zugänglichen Namen der Links im Sprachwahlschalter im Seitenkopf (Attribut „aria-label“) sowie bei bestimmten Links im Footer (Attribut „title“).
- Code/Technik: Verbesserungsbedarf bei der Behebung von Code‑Validierungsfehlern gemäß dem deklarierten Dokumenttyp sowie eine bessere Tastaturunterstützung für komplexe Komponenten.
- Pflichtangaben: Verbesserungsbedarf beim Umgang mit Sprachwechseln der Website (Übersetzung der Seitentitel).
- Navigation, insbesondere Tastaturnavigation: Verbesserungsbedarf bei Anzeige und Nutzung von Skip‑Links; verbessertes Markup der Hauptbereiche der Website und deren Interpretation durch Screenreader; Verbesserungen beim Fokus‑Management, damit die Reihenfolge logisch und die Sichtbarkeit eindeutig ist.
- Präsentation: Verbesserung der Darstellung von Videolisten im mobilen Format (eine Video pro Zeile).
- Multimedia: Sicherstellung der Konformität des Anzeige‑Modus für Videos (und der Videos selbst), die auf der Website bereitgestellt werden.
- Formulare: Verbesserung der Barrierefreiheit des Suchformulars.
- Inhaltshierarchie: Besserer Umgang mit Überschriftenebenen und Listenelementen (insbesondere der Videoliste).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.12.2025 erstellt.
Verwendete Technologien
Die Barrierefreiheitsprüfung basiert auf manuellen Tests, unterstützt durch Werkzeuge (dedizierte CSS‑Stylesheets und Erweiterungen):
- HTML5
- CSS
- JavaScript
- PHP
- Content‑Management‑System: WordPress
Testumgebung
Die Überprüfungen der Inhaltsausgabe wurden gemäß den in der RGAA‑Referenzbasis vorgesehenen Kombinationen mit folgenden Versionen durchgeführt:
- Chrome 143 und VoiceOver
- Safari 26 und VoiceOver
Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit
Die Prüfung der Barrierefreiheit wurde durch manuelle Tests unterstützt von folgenden Werkzeugen durchgeführt:
- WCAG Color Contrast Checker
- Lighthouse
- Tanaguru webext
- HeadingsMap
- Web Developer
- Code Inspector
Geprüfte Seiten
- Startseite: www.oddo-bhf-ondemand.com
- Produktseite (Video): www.oddo-bhf-ondemand.com/detail/c8c4723a-bc5f-4980-b5fb-d2d43b1ec26e
- FAQ (Hilfe-Center): www.oddo-bhf-ondemand.com/faq
- Sammlungsseite: www.oddo-bhf-ondemand.com/viewall/8805ec6f-c769-4ece-b04e-540610100b65/COLLECTION
- Sammlungen: www.oddo-bhf-ondemand.com/viewall/9fe9ad3c-a77f-401b-9892-f0e7f4b8b2f3/COLLECTIONS
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie uns kontaktieren, um auf eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einem anderen Format zu erhalten.
Senden Sie eine Nachricht über [email protected] wir bemühen uns, so schnell wie möglich zu antworten.
Mehrjähriger Barrierefreiheitsplan 2025–2027
ODDO BHF hat sich zum Ziel gesetzt, seine digitalen Dienste für alle zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck haben wir einen mehrjährigen Barrierefreiheitsplan 2025-2027 aufgestellt.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Adresse: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Telefon: 030 1663-3169
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich gemäß § 34 BFSG an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter [email protected].