Trade Finance: Effektive Strategien zur Minimierung von Handelsrisiken

Im globalen Außenhandel ist es wichtig, dass Käufer, Verkäufer und alle Unternehmen oder Personen, die Teil der Wertschöpfungskette sind, ihre Risiken während der Transaktionen minimieren. Dazu gibt es bei der Handelsfinanzierung (Trade Finance) verschiedene Möglichkeiten.

Was ist Trade Finance?

„Trade Finance“ steht für die Außenhandelsfinanzierung oder auch nur Handelsfinanzierung und ist eine Bezeichnung für diverse Instrumente und Techniken, welche in erster Linie das Ziel haben, die Risiken aus Zahlungsverpflichtungen zu minimieren und Unternehmen somit dabei zu unterstützen, Waren und Dienstleistungen international zu kaufen und zu verkaufen.

Zu diesen Risiken zählen beispielsweise fehlende oder verspätete Lieferungen sowie eine verspätete beziehungsweise überhaupt keine Zahlung (aus wirtschaftlichen und/oder politischen Gründen). Zudem besteht immer die Gefahr, dass die gelieferte Ware bei der Prüfung nicht der bestellten Ausführung oder zugesicherten Qualität entspricht – oder dass zu viel oder zu wenig davon geliefert wurde, woraus Einreden aus dem Grundgeschäft entstehen können mit der Folge von Nichtzahlung.

Da die Risiken vielfältig sind, existieren im Trade Finance verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, die von den Parteien vertraglich fixiert werden und diese Risiken reduzieren sollen.

Welche Instrumente und Techniken gibt es im Trade Finance?

Je nach Finanzierungsdauer bietet Trade Finance verschiedene nicht dokumentäre und dokumentäre Zahlungsinstrumente an.

Wenn es sich um eine kurzfristige Außenhandelsfinanzierung handelt, sind beispielsweise die Auslandsüberweisung als nicht-dokumentäre Option sowie Akkreditiv und Dokumenteninkasso als dokumentäre Zahlungsinstrumente beliebt.

Bei der mittel- oder langfristigen Außenhandelsfinanzierung spielt häufig die Kreditgewährung eine wichtige Rolle. Dabei übernehmen Kreditinstitute die Finanzierung. Mögliche Optionen sind hier jegliche Arten der Forderungsfinanzierung wie beispielsweise Forfaitierung, Factoring, Exportvorfinanzierungen oder Bestellerkredite.

Akkreditive (Letters of Credit)

Akkreditive (Dokumentenakkreditive, LC): Ein LC ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der eröffnenden Bank zugunsten des Begünstigten, gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente (Dokumentenstrenge). Das LC ist ein vom Grundgeschäft unabhängiges Bankengagement (Abstraktheit). Bei Bedarf kann eine zweite Bank das Risiko durch Bestätigung übernehmen (Länderrisiko/Bankrisiko der eröffnenden Bank). Typische Ausprägungen sind Sicht-, Nachsicht- und Negoziierungsakkreditive. (Quelle: ICC UCP 600; U.S. trade.gov.).

Avale und Garantien

Garantien auf erstes Anfordern (URDG 758): Eine unabhängige Zahlungsgarantie verpflichtet die garantierende Bank zur Zahlung auf formgerechte erste Anforderung des Begünstigten – ohne Prüfung der Vertragserfüllung im Grundgeschäft. Gängige Typen: Bietungs-, Anzahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien; je nach Risikolage kann eine Gegengarantie bzw. direkte Garantie eingesetzt werden. (Quelle: ICC URDG 758.)

Typologie (nicht exhaustiv): Zahlungsgarantie; Anzahlungsgarantie (Absicherung von Vorauszahlungen); Bietungsgarantie; Erfüllungsgarantie; Gewährleistungsgarantie. Vertragsgestaltung und Abrufvoraussetzungen sind klar und eng zu definieren (Form der Anfrage, Fristen, Dokumente). (Quelle: ICC URDG 758.).

Dokumenteninkasso (Documentary Collection)

Dokumenteninkasso (URC 522): Die Banken agieren als Abwickler der Dokumente, garantieren jedoch keine Zahlung – anders als beim LC. Üblich sind D/P (Documents against Payment) und D/A (Documents against Acceptance). Das Verfahren ist kostengünstiger, birgt aber höhere Zahlungsausfall- und Länderrisiken und eignet sich vor allem für etablierte Handelspartner in stabilen Märkten. (Quelle: ICC URC 522; U.S. trade.gov.).

Der Verkäufer schickt alle notwendigen Exportdokumente (Rechnungen, Packlisten, Transportdokumente) an seine Bank. Sobald der Käufer den vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat, erhält dieser von der Bank des Verkäufers die Dokumente (Zug-um-Zug-Geschäft).

Aufgrund der Abwicklung über die Bank als dritte Partei, kann sichergestellt werden, dass der Verkäufer sein Geld erst bekommt, wenn er die Dokumente übergeben hat. Diese Methode ist weniger aufwendig und auch günstiger als das Dokumentenakkreditiv oder die Garantie. Jedoch übernimmt die Bank in diesem Fall keinerlei Zahlungsrisiko. Dieses verbleibt beim Verkäufer, auch wenn er die Ware bereits verschickt hat, woraus auch Folgekosten für den Rücktransport bzw. Lagerkosten anfallen können.

Forfaitierung und Factoring

Forfaitierung (URF 800): Verkauf ohne Regress (non-recourse) einzelner, mittel- bis langfristiger Außenhandelsforderungen (z. B. durch Wechsel/Schuldschein verbrieft) an eine Bank/Forfaiteur, die das Zahlungsausfall- und Länderrisiko übernimmt. Die URF 800 der ICC/ITFA bieten das Regelwerk, endorsed by UNCITRAL. (Quellen: ICC URF 800; UNCITRAL.)

Factoring (UNIDROIT/IFC/EBRD): Fortlaufender Ankauf kurzfristiger Forderungen (mit/ohne Regress) inkl. Dienstleistungen (Debitorenmanagement, Inkasso). Der internationale Rahmen stützt sich auf die UNIDROIT-Konvention (1988) sowie die Model Law on Factoring (2023); IFC/EBRD veröffentlichen Marktnotizen zu Praktiken und regulatorischen Rahmenbedingungen. (Quellen: UNIDROIT; IFC; EBRD.).

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Bei der Forfaitierung verkauft der Verkäufer oder Lieferant seine einzelne Forderung an eine Bank und tritt dabei seine Erlösansprüche oder Einnahmen aus der Transaktion an diese ab. Die Bank bezahlt den kompletten Betrag abzüglich Gebühren und Zinsen (Diskont) und übernimmt damit auch das Risiko des Zahlungsausfalls. Je nachdem, ob die Forfaitierung und Abtretung der Forderung gegenüber dem Schuldner still erfolgt oder offengelegt wird, übernimmt die Bank auch die Inkassoabwicklung.

Beim Factoring verkauft der Verkäufer oder Lieferant seine Forderungen, meist ein ganzes Portfolio, an ein Factoringunternehmen oder ein Finanzinstitut, welches einen Teilbetrag sofort bezahlt. Es übernimmt in der Folge das Zahlungsausfallrisiko und kümmert sich auch um die Inkassoabwicklung.

Beide Optionen verhelfen den Unternehmen zu einer schnellen Liquidität und einem Schutz vor einem möglichen Zahlungsausfall des Kunden. Die Unterschiede dabei liegen in der dritten Partei, bei der entweder eine Bank oder ein Factoringunternehmen einspringt, sowie in den unterschiedlich hohen Kosten und Gebühren, die für die Leistungen anfallen.

Wie schützt Trade Finance die Teilnehmer am internationalen Handel?

Durch Trade Finance werden vor allem die Risiken der Nicht- oder Falschlieferung sowie der verspäteten Lieferung reduziert.
Auch das Risiko einer qualitativ schlechten Lieferung wird deutlich gemindert, da die Qualität der Ware, genau wie weitere Merkmale, explizit vorab festgelegt werden und durch Dokumente (wie Qualitätszertifikate, Ursprungszeugnis, Prüfberichte, etc.) belegt werden, beispielsweise beim Akkreditiv (Dokumentenstrenge).

Der Verkäufer wird hauptsächlich vor Zahlungsausfällen des Schuldners geschützt, da beispielsweise die Banken im Rahmen der verschiedenen Instrumente für die Zahlung einstehen.

Währungsrisiken absichern: Devisentermingeschäfte (FX-Forwards) fixieren heute den Kurs für eine Lieferung/Zahlung in der Zukunft und reduzieren so Wechselkursunsicherheit. (Quelle: Deutsche Bundesbank – Glossar.).

Exportkreditgarantien des Bundes (“Hermesdeckungen”): Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risiken im Außenhandel durch Garantieinstrumente des Bundes (offizielles Programm BMWK/Exportkreditgarantien). Ergänzt bankseitige Trade-Finance-Lösungen, insbesondere in anspruchsvollen Märkten/Korridoren. (Quellen: BMWK; Exportkreditgarantien des Bundes.).

Wie unterstützt ODDO BHF Unternehmen im Bereich Trade Finance?

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Quellen: