Combocard

Bitte beachten Sie, dass die Combocard das Nachfolgeprodukt der ODDO BHF Debitkarte ist, die bis zum 31.12.2023 gültig ist.

 

 

Combocard

 

Die ODDO BHF Combocard, eine Kombination aus girocard und Debit-Mastercard, ermöglicht Ihnen, bargeldlos zu bezahlen und Bargeld abzuheben. Sie ist weltweit einsetzbar: im Einzelhandel, an Geldautomaten und für Bezahlvorgänge im Internet.

 

Bargeld an Geldautomaten abheben: Für Barabhebungen an Geldautomaten und für Zahlungen an automatisierten Kassen im In- und Ausland stehen Ihnen bis zu 2.000 EUR täglich, maximal 10.000 EUR pro Woche zur Verfügung. An den Geldautomaten der Postbank, der Deutschen Bank und der ING können Sie mit Ihrer ODDO BHF Combocard entgeltfrei Bargeld abheben.

 

Kontaktlos bezahlen: Die Combocard ist mit einer kontaktlosen Bezahlfunktion ausgestattet. An allen mit dem Kontaktlos-Symbol gekennzeichneten Terminals können Sie schnell und bei Beträgen bis 50 EUR ohne Eingabe der PIN durch das Auflegen der Karte bezahlen. Bei höheren Beträgen ist Ihre PIN erforderlich. Zur Sicherheit findet in Einzelfällen auch eine Abfrage der PIN bei Beträgen unter 50 EUR statt.

 

Bezahlen im Inland: Wenn Sie im Inland die ODDO BHF Combocard benutzen, wird die Funktion der girocard präferiert angewendet.

 

Bezahlen im Ausland: Im Rahmen der EU-Preisverordnung haben Sie die Möglichkeit, sich das Währungsumrechnungsentgelt auf Ihrem Mobiltelefon per SMS anzeigen zu lassen. Nähere Informationen sind auf dieser Internetseite unter dem Punkt „EU-Preisverordnung“. Dies gilt auch für Barabhebungen an Geldausgabeautomaten im Ausland.

 

Bezahlen im Internet: Informationen zum Online-Einsatz und zur notwendigen Anmeldung für das 3D Secure-Verfahren finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Punkt „Authentifizierung beim Online-Einkauf“

 

Reservieren: Mit der Combocard können Sie Reservierungen in Hotels und bei Autovermietungen bis 3.000 EUR vornehmen. Eine Versicherung, wie Sie es eventuell von Ihrer Kreditkarte kennen, ist nicht integriert.

 

Was tun bei Verlust: Bei Verlust der ODDO BHF Combocard lassen Sie diese umgehend unter der Sperr-Notruf Telefonnummer: +49 116 116 sperren und melden den Verlust der zuständigen Polizeibehörde

Mastercard® Identity Check™ für Zahlungen beim Online-Einkauf

Höchste Sicherheit für Kreditkartenzahlungen im Internet: Mastercard® Identity Check™ ist ein Legitimationsverfahren, das bei Online-Kreditkartenzahlungen die Identität der Karteninhaber prüft. Die Authentifizierung basiert auf einem dynamischen Passwort. Karteninhaber haben die Möglichkeit, ihre Online-Zahlung über eine App (per Fingerabdruck oder PIN). Voraussetzung ist die Registrierung auf der Homepage der ODDO BHF für Mastercard® Identity Check™.

 

Die Registrierung für Karteninhaber

 

Karteninhaber registrieren sich über die Homepage der ODDO BHF für Mastercard® Identity Check™. Bei dieser Erstauthentifizierung werden bestimmte Identitätsprüfungsmerkmale abgefragt. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber wählt dabei ein Verfahren zur Freigabe von künftigen Online-Einkäufen. Dies kann über die App „Transakt“ auf dem Smartphone erfolgen. Eine Registrierung während des Einkaufs ist nicht möglich, sie muss vor dem ersten Einkauf erfolgen.

 

Identifikation des Karteninhabers

Zur Identifizierung werden Karteninhaber aufgefordert, die Kreditkartennummer und das Kartengültigkeitsdatum der ausgewählten Karte anzugeben. Zusätzlich werden derzeit zur Identitätsprüfung das Geburtsdatum und die letzten vier Stellen der Kontonummer / IBAN abgefragt, über die die Karte abgerechnet wird. Zudem muss die Mobilfunknummer angegeben werden.

Nach Eingabe des Identifikations-Codes müssen Karteninhaber sich für ein Authentifizierungsverfahren entscheiden, mit dem die Einkäufe künftig freigeben werden sollen.

ODDO BHF bietet ein Verfahren an:

Bei dem Verfahren werden Karteninhaber vom Browserdurch alle notwendigen Registrierungsschritte geleitet.

Registrierung für die App-Freigabe

Um später Transaktionen per App freigeben zu können, müssen Karteninhaber sich entsprechend registrieren. Dazu muss die App „Transakt“ im Apple- oder Google-Play-Store heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden. In der App ist die Kreditkarte hinzuzufügen und mit der App zu verknüpfen. Karteninhaber legen dann noch fest, ob sie Zahlungen in Zukunft per Touch-ID/Fingerprint oder per PIN in der App freigeben möchten. Waren sämtliche Eingaben erfolgreich, erscheint im Browser eine Bestätigungsmeldung der Registrierung.

Authentifizierung beim Online-Einkauf

Per App-Freigabe

Hat der Käufer seine Karte für Mastercard® Identity Check™ per App registriert, wird er bei einem Online-Einkauf direkt zum Bezahlprozess weitergeleitet, wo die relevanten Informationen des Einkaufs aufgelistet werden. Gleichzeitig erhält er auf seinem Smartphone eine Push-Nachricht und wird dort aufgefordert, in der Transakt-App die Zahlung freizugeben. Wurde die Zahlung per App freigegeben, erhält der Händler die Freigabe und der Kauf wird abgeschlossen. Im Browserfenster des Karteninhabers erfolgt automatisch die Weiterleitung zurück zum Online-Shop.

Registrierung Debit Mastercard für 3-D Secure / Mastercard Identity Check Check™

Onlineshopping mit Kreditkarte

FAQ zum Identity Check

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie unseren Kreditkartenservice rund um die Uhr kontaktieren.

Identity Check
Tel.: +49 (0)69 / 7182700

EU-Preisverordnung – Information über Währungsumrechnungsentgelte per SMS


Zum 19. April 2021 treten die neuen Bestimmungen der EU-Preisverordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Kraft. Demnach sind die Kreditinstitute verpflichtet die Giro-/Combocard-Inhaber über ein Währungsumrechnungsentgelt unverzüglich zu informieren, wenn der Kunde mit seiner Karte das Bargeld in einer EWR-Fremdwährung* an einem Geldautomaten abhebt (jeweils in einer anderen EWR-Währung als dem Euro) oder eine kartengebundene Zahlung an einer Verkaufsstelle in einer EWR-Fremdwährung vornimmt. 
Derzeit vereinnahmen wir bei den oben bezeichneten kartengebundenen Zahlungsvorgängen mittels Giro-/Combocard keine Währungsumrechnungsentgelte. Alle weiteren bisherigen Fremdentgelterhebungen (z. B. Geldausgabeautomatenbetreiber) bleiben hiervon unberührt. Auch wenn Sie bei uns kein Währungsumrechnungsentgelt zahlen, sind wir dennoch verpflichtet, Sie über die Währungsumrechnung bei jedem betreffenden kartengebundenen Zahlungsvorgang in der EWR-Fremdwährung unverzüglich zu informieren. Diese Mitteilung versenden wir an Sie per SMS. Damit wir unseren gesetzlichen Pflichten nachkommen können, bitten wir Sie uns Ihre Mobiltelefonnummer mitzuteilen. Kontaktieren Sie bitte hierzu Ihren Berater/Beraterin. Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Erhalt der Mitteilungen über das Währungsumrechnungsentgelt zu verzichten. 

Nach Anmeldung ihrer Mobilfunknummer mit dem u.g. Formular erhalten Sie die Mitteilungen über das nicht berechnete Währungsumrechnungsentgelt per SMS unverzüglich nach dem ersten im Monat ausgelösten Zahlungsvorgang mittels Giro-/Combocard in EWR-Fremdwährung. Am Ende des Monats wird Ihnen zur Übersicht eine weitere Mitteilung per SMS übermittelt, dass Giro-/Combocard-Transaktionen in einer EWR-Fremdwährung ausgelöst wurden. Dabei weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Mobiltelefonnummer von uns und von den von uns beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung der gesetzlichen Benachrichtigungspflichten übermittelt und verarbeitet wird. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der ODDO BHF SE gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für "natürliche Personen", die Sie auf unserer Homepage www.oddo-bhf.com in der Rubrik „Datenschutz“ finden können. 

*Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (hier nur Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

Formular zur Übermittlung der Information über EWR-Währungsumrechnungsentgelt per SMS

 

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- bzw. Elektronikgeräten (ElektroG)

 

Endnutzer sind verpflichtet Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf ihrer Karte weist hierauf hin. Bitte entsorgen Sie das Produkt über die Rückgabe- und Sammelsysteme in Ihrer Region. Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.