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20 19 NFE

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Die ODDO BHF Gruppe verpflichtet sich zur Achtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und Diskriminierungsverbots. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einstellung neuer Mitarbeiter, Fragen der Mobilität, Qualifikation, Vergütung, Beförderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Ausbildung und Arbeitsbedingungen.

Über die kollektivrechtlichen Vereinbarungen zur Gleichstellung von Mann und Frau hinaus ver- pflichtet sich die Gruppe, die Bestimmungen der Finanzmarkt-Kollektivvereinbarung einzuhalten, mit denen die teilnehmenden Finanzmarktun- ternehmen an die Achtung der darin enthaltenen Anti-Diskriminierungsregelungen gebunden sind.

Alona Burbach Corporates & Markets

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