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unterstützen, würde ihre Leistung und Entwicklung einschränken und zu dem Risiko führen, Talente zu verlieren.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 50 UND 51
MITARBEITER FÜR DAS THEMA BEHINDERUNG
SENSIBILISIEREN UND UNTERSTÜTZUNG
LEISTEN .
RISIKO 4
Eine Diskrepanz zwischen der Qualifikation der Beschäftigten und den Anforderungen am Arbeitsplatz würde sich negativ auf die gegenwärtige und zukünftige Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben auswirken.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 52 UND 53
SCHULUNG DER MITARBEITER IM EINKLANG
MIT IHREN AUFGABEN UND REGULATORISCHEN
PFLICHTEN .
RISIKO 5
Durchführung von inkohärenten Sponsoring- Aktivitäten, die mit den Werten der Gruppe und der Satzung des Fonds nicht vereinbar sind.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 32 BIS 35
ODDO BHF ACTING FOR TOMORROW .
RISIKO 6
Nichteinhaltung französischer und bald auch europäischer Umweltvorschriften; fehlende Reaktion auf die wachsende Nachfrage institutioneller Anleger nach sozial verantwortlichen (Socially Responsible Investments SRI) und traditionellen Investments sowie langfristigem Research, das nicht nur finanzielle Faktoren, sondern auch ESG-Kriterien (Social, Environmental, Governance) miteinbezieht; Verwendung unzuverlässiger ESG-Daten.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 20 BIS 25
ENTWICKLUNG EINES ANGEBOTS FÜR
VERANTWORTUNGSVOLLE, NACHHALTIGE
ANLAGEN IN UNSEREM ASSET MANAGEMENT .
RISIKO 7
Die Nichtanwendung einer Politik zur Reduzierung unseres Energie- bzw. Rohstoffverbrauchs und unserer Treibhausgasemissionen steht im Widerspruch zur verantwortungsvollen Investitionspolitik der Gruppe.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 62 BIS 64 IM
KAPITEL MANAGEMENT UND BEGRENZUNG
UNSERES ÖKOLOGISCHEN FUSSABDRUCKS .
RISIKO 8
Zusammenarbeit mit Anbietern, die mit wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Risiken behaftet sind. Inadäquate Lieferanten können unsere Reputation und die erfolgreiche Durchführung unserer Geschäftstätigkeit gefährden.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 60 UND
61 IM KAPITEL ENTWICKLUNG EINES
NACHHALTIGEN BESCHAFFUNGSWESENS .
RISIKO 9
Verzicht auf ein geeignetes und wirksames System zur weitestgehenden Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe verbundenen Risiken:
→ Marktmissbrauch,
→ Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
→ Korruption,
→ unzureichende Wahrung der Kundeninteressen.
MEHR DAZU AUF DEN SEITEN 66 BIS 71 IM
KAPITEL BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION
UND STEUERHINTERZIEHUNG .
Die Experten haben die auf Gruppenebene geltenden Richtlinien sowie die Leistungsindikatoren für die Umsetzungskontrolle spezifiziert.
74BERICHTSRAHMEN