Kreditkarte

Kreditkarteninfo online & SMS-Alert

Sie möchten Ihre Kartenumsätze sowie die Kreditkartenabrechnungen einfach und sicher online abrufen? Kein Problem! Wenn Sie noch nicht für die Kreditkarteninfo online angemeldet sind, ergänzen Sie bitte unter ‚Erstanmeldung‘ Ihre persönlichen Daten, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre 16-stellige Kreditkartennummer sowie Ihr persönliches Passwort. In wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Aktivierungscode per Post. Ihre Mobilfunknummer müssen Sie bei der Aktivierung hinterlegen, damit die gesetzlich vorgeschriebene 2-Faktor-Authentifizierung vorgenommen werden kann. Mit der Registrierung entfällt die postalische Zusendung Ihrer monatlichen Kreditkartenabrechnungen. Wenn Sie sich für Kreditkarteninfo online angemeldet haben, können Sie unter ‚Login‘ Ihre Kartenumsätze sowie die Kreditkartenabrechnungen Ihrer Kreditkarte abrufen. Sofern Sie zusätzlich über Ihre aktuell getätigten Kartenumsätze per SMS bzw. Email informiert werden wollen, können Sie sich ebenfalls unter Kreditkarteninfo online registrieren. Ausführliche Details entnehmen Sie bitte den Informationen zur Anmeldung.

Erstanmeldung

Login

Kreditkarteninfo online + SMS-Alert - Kurzinfo

Bedingungen für Kreditkarteninfo online

Mastercard® Identity Check™ für Zahlungen beim Online-Einkauf

Höchste Sicherheit für Kreditkartenzahlungen im Internet: Mastercard® Identity Check™ ist ein Legitimationsverfahren, das bei Online-Kreditkartenzahlungen die Identität der Karteninhaber prüft. Die Authentifizierung basiert auf einem dynamischen Passwort. Karteninhaber haben die Möglichkeit, ihre Online-Zahlung über eine App (per Fingerabdruck oder PIN) oder über die Eingabe einer mTAN per SMS freizugeben. Voraussetzung ist die Registrierung auf der Homepage der ODDO BHF für Mastercard® Identity Check™.

 

Die Registrierung für Karteninhaber

 

Karteninhaber registrieren sich über die Homepage der ODDO BHF für Mastercard® Identity Check™. Bei dieser Erstauthentifizierung werden bestimmte Identitätsprüfungsmerkmale abgefragt. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber wählt dabei ein Verfahren zur Freigabe von künftigen Online-Einkäufen. Dies kann über die App „Transakt“ auf dem Smartphone erfolgen oder mittels mTAN per SMS. Eine Registrierung während des Einkaufs ist nicht möglich, sie muss vor dem ersten Einkauf erfolgen.

 

Identifikation des Karteninhabers

Zur Identifizierung werden Karteninhaber aufgefordert, die Kreditkartennummer und das Kartengültigkeitsdatum der ausgewählten Karte anzugeben. Zusätzlich werden derzeit zur Identitätsprüfung das Geburtsdatum und die letzten vier Stellen der Kontonummer / IBAN abgefragt, über die die Karte abgerechnet wird. Zudem muss die Mobilfunknummer angegeben werden.

Um die Registrierung abzuschließen, wird dem Karteninhaber ein Identifikations-Code per Post zugestellt. Der Karteninhaber erhält den Identifikations-Code per SMS oder eStatement.

Nach Eingabe des Identifikations-Codes müssen Karteninhaber sich für ein Authentifizierungsverfahren entscheiden, mit dem die Einkäufe künftig freigeben werden, sollen.

ODDO BHF bietet zwei Verfahren an:

Bei beiden Verfahren werden Karteninhaber vom Browserdurch alle notwendigen Registrierungsschritte geleitet.

1- Registrierung für die App-Freigabe

Um später Transaktionen per App freigeben zu können, müssen Karteninhaber sich entsprechend registrieren. Dazu muss die App „Transakt“ im Apple- oder Google-Play-Store heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden. In der App ist die Kreditkarte hinzuzufügen und mit der App zu verknüpfen. Karteninhaber legen dann noch fest, ob sie Zahlungen in Zukunft per Touch-ID/Fingerprint oder per PIN in der App freigeben möchten. Waren sämtliche Eingaben erfolgreich, erscheint im Browser eine Bestätigungsmeldung der Registrierung.

2- Registrierung für das mobile TAN-Verfahren

Alternativ können sich Karteninhaber zum mobilen TAN-Verfahren registrieren. Hierfür ist die Mobilfunknummer anzugeben. Es können auch internationale Mobilfunknummern hinterlegt werden. Ferner muss eine Sicherheitsfrage ausgewählt und beantwortet werden. Zur Bestätigung der Registrierung erhalten Karteninhaber eine mobileTAN auf das Handy. Nach erfolgreicher Eingabe derselben erscheint im Browser eine Bestätigungsmeldung der Registrierung.

 

Authentifizierung beim Online-Einkauf

1- Per App-Freigabe

Hat der Käufer seine Karte für Mastercard® Identity Check™ per App registriert, wird er bei einem Online-Einkauf direkt zum Bezahlprozess weitergeleitet, wo die relevanten Informationen des Einkaufs aufgelistet werden. Gleichzeitig erhält er auf seinem Smartphone eine Push-Nachricht und wird dort aufgefordert, in der Transakt-App die Zahlung freizugeben. Wurde die Zahlung per App freigegeben, erhält der Händler die Freigabe und der Kauf wird abgeschlossen. Im Browserfenster des Karteninhabers erfolgt automatisch die Weiterleitung zurück zum Online-Shop.

2- Per mobiler TAN-Freigabe

Hat der Käufer seine Karte für Mastercard® Identity Check™ per mobileTAN-Verfahren registriert, wird er ebenfalls direkt zum Bezahlprozess weitergeleitet, wo die relevanten Informationen des Einkaufs aufgelistet sowie die letzten 4 Stellen der hinterlegten Mobilfunknummer des Karteninhabers angezeigt werden. Der Karteninhaber wird zudem aufgefordert, die TAN, die ihm zwischenzeitlich zugesandt wurde, einzugeben, sowie gegebenenfalls die Sicherheitsfrage zu beantworten, die er bei der Registrierung ausgewählt hat. Im Anschluss daran erfolgt die tatsächliche Online-Autorisierung.

Hinweis zur SMS: Als Absender der SMS erscheint der Name „First Data“.

3- Merchant Whitelisting

Merchant Whitelisting gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Händler während der Durchführung einer 3D-Secure Transaktion für die sogenannte Merchant Whitelist (Liste der vertrauenswürdigen Händler) zu kennzeichnen. Wird der Händler auf dieser Liste geführt, ist bei einer zukünftigen 3D-Secure Transaktion keine weiteren Authentifizierung notwendig.

Registrierung Mastercard® Identity Check™

Bedingungen Mastercard® Identity Check™ (deutsch/englisch)

FAQ (deutsch/englisch)

Onlineshopping mit Kreditkarte

Flyer-Mastercard Identity Check

 

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie unseren Kreditkartenservice rund um die Uhr kontaktieren.

Identity Check
Tel.: +49 (0)69 / 7933-2555

eCommerce-Limit

Zusätzlich können Sie für ihre Kreditkarte ein sog. eCommerce-Limit einrichten. Dieses Limit gilt ausschließlich für Zahlungen im Internet und kann nicht höher sein als das Kartenlimit für den monatlichen Abrechnungszeitraum. Möchten Sie Ihre Kreditkarte niemals für Zahlungen im Internet einsetzen, dann können Sie als zusätzliche Sicherheit dieses Limit auf EUR 0,00 setzen. Sofern Sie für Ihre Kreditkarte ein individuelles eCommerce-Limit hinterlegen möchten, beauftragen Sie dies bitte schriftlich mit untenstehendem Antrag 'eCommerce-Limit'.

eCommerce Limit Antrag


EU-Preisverordnung – Information über Währungsumrechnungsentgelte per SMS


Zum 19. April 2021 treten die neuen Bestimmungen der EU-Preisverordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Kraft. Demnach sind die Kreditinstitute verpflichtet die Mastercard®-Inhaber über ein Währungsumrechnungsentgelt unverzüglich zu informieren, wenn der Kunde mit seiner Karte das Bargeld in einer EWR-Fremdwährung* an einem Geldautomaten abhebt (jeweils in einer anderen EWR-Währung als dem Euro) oder eine kartengebundene Zahlung an einer Verkaufsstelle in einer EWR-Fremdwährung vornimmt. 
Derzeit vereinnahmen wir bei den oben bezeichneten kartengebundenen Zahlungsvorgängen mittels Mastercard® keine Währungsumrechnungsentgelte. Alle weiteren bisherigen Fremdentgelterhebungen (z. B. Geldausgabeautomatenbetreiber) bleiben hiervon unberührt. Auch wenn Sie bei uns kein Währungsumrechnungsentgelt zahlen, sind wir dennoch verpflichtet, Sie über die Währungsumrechnung bei jedem betreffenden kartengebundenen Zahlungsvorgang in der EWR-Fremdwährung unverzüglich zu informieren. Diese Mitteilung versenden wir an Sie per SMS. Damit wir unseren gesetzlichen Pflichten nachkommen können, bitten wir Sie uns Ihre Mobiltelefonnummer mitzuteilen. Kontaktieren Sie bitte hierzu Ihren Berater/Beraterin. Sie haben auch die Möglichkeit, auf den Erhalt der Mitteilungen über das Währungsumrechnungsentgelt zu verzichten. 

Nach Anmeldung ihrer Mobilfunknummer mit dem u.g. Formular erhalten Sie die Mitteilungen über das nicht berechnete Währungsumrechnungsentgelt per SMS unverzüglich nach dem ersten im Monat ausgelösten Zahlungsvorgang mittels Mastercard® in EWR-Fremdwährung. Am Ende des Monats wird Ihnen zur Übersicht eine weitere Mitteilung per SMS übermittelt, dass Mastercard®-Transaktionen in einer EWR-Fremdwährung ausgelöst wurden. Dabei weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Mobiltelefonnummer von uns und von den von uns beauftragten Dienstleistern zur Erfüllung der gesetzlichen Benachrichtigungspflichten übermittelt und verarbeitet wird. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise der ODDO BHF SE gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für "natürliche Personen", die Sie auf unserer Homepage www.oddo-bhf.com in der Rubrik „Datenschutz“ finden können. 

*Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (hier nur Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

Formular zur Übermittlung der Information über EWR-Währungsumrechnungsentgelt per SMS

 

Versicherungsleistungen

Mastercard Standard

Mastercard Gold (gültig ab 01.03.2020)

Versicherungsfall via Online-Schadenportal melden

Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne können Sie unseren Kreditkartenservice rund um die Uhr kontaktieren.

Kreditkarteninfo Service
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0)69 / 7933-2200

Identity Check
Tel.: +49 (0)69 / 7933-2555

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- bzw. Elektronikgeräten (ElektroG)

 

Endnutzer sind verpflichtet Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf ihrer Karte weist hierauf hin. Bitte entsorgen Sie das Produkt über die Rückgabe- und Sammelsysteme in Ihrer Region. Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.